Baumkontrolle nach FLL: Regelkontrolle und Intervalle
Eine Baumkontrolle nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien ist eine fachlich qualifizierte Sichtkontrolle vom Boden aus, in Abständen, die sich aus der Sicherheitserwartung am Standort, dem Zustand und der Entwicklungsphase des Baums ergeben. Bleiben Zweifel, folgt eine eingehende Untersuchung. Jedes Ergebnis wird dokumentiert.
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Was die FLL-Baumkontrollrichtlinien sind
Die FLL-Baumkontrollrichtlinien sind das anerkannte Regelwerk dafür, wie Bäume in Deutschland auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert werden. Herausgeberin ist die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) in Bonn. Der volle Titel lautet Baumkontrollrichtlinien, Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit. Die erste Ausgabe erschien 2004, die zweite 2010, die aktuelle dritte im April 2020.
Die Richtlinien gelten für Bäume, die wegen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen: an Straßen, Wegen und Plätzen, in Wohn-, Spiel- und Sportanlagen, in Grünanlagen, an Kindergärten und Schulen, auf Friedhöfen und an Waldrändern entlang solcher Flächen. Sie legen fest, was eine Regelkontrolle umfasst, wovon die Häufigkeit abhängt, wann eine Zusatzkontrolle oder eine eingehende Untersuchung nötig ist, wer kontrollieren kann und dass dokumentiert wird.
Ein Gesetz sind sie nicht. Nach den Benutzerhinweisen der FLL steht die Anwendung jedem frei. Eine Pflicht zur Anwendung entsteht erst durch einen Vertrag, eine Dienstanweisung oder eine andere Rechtsgrundlage. Für Gerichte sind die Richtlinien nicht bindend, sie ziehen sie aber seit Jahren als Maßstab heran. Wer seine Baumkontrolle danach organisiert, steht deshalb auf dem Boden, den auch ein Sachverständiger im Prozess betritt.
Regelkontrolle: Sichtkontrolle vom Boden aus
Die Regelkontrolle ist die wiederkehrende Kontrolle jedes Baums im Bestand. Nach den Richtlinien genügt dafür eine Sichtkontrolle: eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Die kontrollierende Person beurteilt Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzelbereich und Baumumfeld auf Schäden und Defektsymptome, zum Beispiel Totholz, Risse, Pilzfruchtkörper, Ausbrüche oder Veränderungen im Boden nach Bauarbeiten.
Das deckt sich mit der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof verlangt seit 1965 eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung. Das Oberlandesgericht Hamm beschrieb sie 2020 als fachlich qualifizierte Sichtprüfung vom Boden aus ohne Geräte, allenfalls mit einem Fernglas bei sehr hohen Kronen, und nannte die VTA-Methode (Visual Tree Assessment) als bewährt (Urteil vom 30. Oktober 2020, 11 U 34/20).
Das Ergebnis der Regelkontrolle ist eine Aussage pro Baum: verkehrssicher, Maßnahme nötig mit Dringlichkeit, oder Zweifel, die eine Untersuchung klären muss. In IDA Bomen arbeiten Sie dafür mit Formularen für Ihre Baumkontrolle, aufgebaut nach Ihrer Methode, zum Beispiel nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien. Wir richten sie beim Onboarding mit Ihnen ein.
Wie sich die Kontrollintervalle ergeben
Die Richtlinien nennen drei Faktoren, von denen die Häufigkeit der Regelkontrolle abhängt:
- Sicherheitserwartung
- Die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs am Standort. An einer viel befahrenen Straße, einem Spielplatz oder einem Schulweg ist sie höher als an einem wenig genutzten Weg.
- Zustand
- Der Zustand des Baums: gesund, leicht oder stärker geschädigt. Ein Baum mit bekannten Schäden wird häufiger kontrolliert als ein gesunder.
- Entwicklungsphase
- Jugend-, Reife- oder Alterungsphase. Seit 2020 richtet sich die Einordnung nach der Lebenserwartung der Baumart, die in kurzlebige, mittelalte und langlebige Arten gruppiert ist.
Aus diesen Faktoren ergibt sich in den Richtlinien eine Tabelle der Regel-Kontrollintervalle in Jahren. Sie ist seit der ersten Ausgabe im Kern unverändert, und die Gerichte haben wiederholt auf sie Bezug genommen. Die Tabelle selbst steht in der Richtlinie, die Sie bei der FLL beziehen. Verlassen Sie sich nicht auf Zahlen aus zweiter Hand: Maßgeblich ist die Ausgabe, auf die sich Ihre Dienstanweisung bezieht.
Die Musterdienstanweisung von Kommunalversicherern und GALK empfiehlt, im Wechsel im belaubten und im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. So sehen Sie über mehrere Kontrollen hinweg beides. In IDA sehen Sie, welche Bäume zur Kontrolle fällig sind.
Zusatzkontrolle und eingehende Untersuchung
Neben der Regelkontrolle kennen die Richtlinien zwei weitere Schritte.
Eine Zusatzkontrolle ist anlassbezogen. Sie ist nötig nach extremem Wetter, nach einem Schadensfall, nach erheblichen Veränderungen im Baumumfeld, etwa größeren Baumaßnahmen, oder nach erheblichen Eingriffen in den Baum. Was das nach einem Unwetter bedeutet, steht in Sturmschaden durch Bäume: Wer haftet.
Eine eingehende Untersuchung ist nur dann erforderlich, wenn nach der Kontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit oder an der richtigen Maßnahme bleiben. Dafür hat die FLL ein eigenes Regelwerk, die Baumuntersuchungsrichtlinien von 2013. Die Gerichte sehen es genauso: Eine Untersuchung mit Geräten ist erst bei konkreten Defektsymptomen geschuldet, nicht für jeden Baum. Wer aber Pilzbefall und Morschung notiert und es dabei belässt, haftet. Genau das wurde der Stadt Essen im Fall des OLG Hamm zum Verhängnis.
Für die Organisation heißt das: Ein Befund braucht immer eine Folge, mit Frist. In IDA wird aus den Bäumen mit Befund ein eigenes Projekt für die Maßnahmen oder die Untersuchung, und das Ergebnis steht danach wieder beim Baum.
Wer Bäume kontrollieren darf
Die Richtlinien verlangen fachliche Eignung, keinen bestimmten Titel. Verbreitet ist der Abschluss FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur, den die FLL seit 2007 über kooperierende Ausbildungsinstitute als unabhängige Prüfung anbietet. Zur Prüfung wird zugelassen, wer volljährig ist und mindestens ein Jahr in Baumpflege oder Baumkontrolle mit entsprechender Weiterbildung gearbeitet hat. Bestimmte Abschlüsse wie der Fachagrarwirt Baumpflege oder der European Tree Technician werden anerkannt. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Zertifikat nicht. Als Nachweis der Qualifikation gegenüber Versicherer und Gericht ist es üblich.
Ob eigene Mitarbeitende oder ein Dienstleister kontrollieren, ist Ihre Entscheidung. In beiden Fällen sollte aus der Dokumentation hervorgehen, wer kontrolliert hat und mit welcher Qualifikation.
Was bei der Baumkontrolle dokumentiert wird
Die Richtlinien sind hier eindeutig: Die Ergebnisse aller Baumkontrollen sind zu dokumentieren, und wo nötig mit früheren Kontrollen zu vergleichen, damit sich Entwicklungen wie eine wachsende Faulstelle beurteilen lassen. Die Dokumentation muss im Streitfall als Beweismittel taugen. In der Praxis gehören dazu:
- der Baum, eindeutig bezeichnet und verortet, mit Art, Größe und Entwicklungsphase;
- Datum der Kontrolle und Name der kontrollierenden Person;
- die Feststellungen je Teil des Baums, auch wenn es keine gab;
- die Maßnahme mit Dringlichkeit, oder der Auftrag zur eingehenden Untersuchung;
- der Nachweis, wann die Maßnahme ausgeführt wurde.
Der Vergleich mit der vorherigen Kontrolle gelingt nur, wenn alte Werte nicht überschrieben werden. IDA bewahrt deshalb zu jedem Wert die Historie auf: Sie sehen, was bei der letzten Kontrolle stand, von wem es stammt und von wann.

Von der Richtlinie zur eigenen Dienstanweisung
Bestand erfassen
Ohne vollständiges Baumkataster gibt es keine vollständige Kontrolle. Ein Baum, der nicht im Kataster steht, wird auch nicht kontrolliert.
Intervalle festlegen
Ordnen Sie jedem Baum Sicherheitserwartung, Zustand und Entwicklungsphase zu und leiten Sie daraus das Intervall ab. Halten Sie die Regelung in einer Dienstanweisung fest, zum Beispiel nach der Musterdienstanweisung von Kommunalversicherern und GALK.
Kontrollieren und dokumentieren
Jede Runde erfasst jeden Baum, mit Datum, Person und Ergebnis, auch ohne Befund.
Befunde verfolgen
Jede Maßnahme und jede Untersuchung bekommt eine Frist und einen Nachweis der Ausführung.
Wie Sie den ersten Schritt angehen, steht in Was ist ein Baumkataster.
Baumkontrollen in IDA Bomen organisieren
IDA ist eine Software für das Baummanagement mit der Karte als Einstieg: jeder Baum ein Punkt, jeder Wert mit Quelle, Person und Datum. Eine Kontrollrunde legen Sie als Projekt an. Sie sehen, welche Bäume zur Kontrolle fällig sind, wählen sie auf der Karte oder mit einem Filter aus und verbinden sie mit Ihrem Formular.
Im Feld arbeiten die Kontrolleure in einer Web-App auf dem Telefon, ohne Installation und mit Fotos. Ein Dienstleister erhält Zugang nur zu seinem Projekt. Findet jemand einen Baum, der im Kataster fehlt, oder weicht etwas vom Bestand ab, geben Sie das frei, bevor es ins Kataster kommt. Nach der Runde steht das Ergebnis in der Zeitleiste jedes Baums, und die exportieren Sie bei Bedarf als PDF. Oberfläche und Formulare erhalten Sie auf Deutsch.
Häufige Fragen
Sie sind kein Gesetz, und Gerichte sind nicht an sie gebunden. Verbindlich werden sie, wenn ein Vertrag, eine Ausschreibung oder eine Dienstanweisung auf sie verweist. Weil Gerichte und Sachverständige sie regelmäßig als Maßstab heranziehen, sind sie in der Praxis die Grundlage der Baumkontrolle in vielen Kommunen.
Das Intervall ergibt sich aus drei Faktoren: der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs am Standort, dem Zustand des Baums und seiner Entwicklungsphase. Die Richtlinien enthalten dafür eine Tabelle der Regel-Kontrollintervalle. Nach dem Vorwort der Ausgabe 2020 genügt meist eine Kontrolle im Jahr, zwei Kontrollen sind die Ausnahme. In IDA Bomen sehen Sie, welche Bäume zur Kontrolle fällig sind.
Die Regelkontrolle ist die wiederkehrende Sichtkontrolle jedes Baums vom Boden aus. Die eingehende Untersuchung betrifft einzelne Bäume, bei denen nach der Kontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit oder an der richtigen Maßnahme bleiben. Sie ist ein eigener Auftrag, oft mit Geräten oder im Hubsteiger, und richtet sich nach den Baumuntersuchungsrichtlinien der FLL.
Eine Zusatzkontrolle ist anlassbezogen und unabhängig vom normalen Intervall. Die Richtlinien nennen extremes Wetter, Schadensfälle, erhebliche Veränderungen im Baumumfeld wie größere Baumaßnahmen und erhebliche Eingriffe in den Baum. Auch sie wird dokumentiert.
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Verlangt wird fachliche Eignung, und der Abschluss FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur ist der verbreitete Nachweis dafür. Die FLL bietet die Prüfung seit 2007 über kooperierende Ausbildungsinstitute an. Halten Sie in der Dokumentation fest, wer kontrolliert hat.
Mit einem Baumkataster, das pro Baum jede Kontrolle mit Datum, Person und Ergebnis aufbewahrt und alte Werte nicht überschreibt. In IDA Bomen ist eine Kontrollrunde ein Projekt mit einem Formular für Ihre Baumkontrolle, aufgebaut nach Ihrer Methode, zum Beispiel nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien. Das Ergebnis steht danach in der Zeitleiste des Baums.
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